Vorwort
I. Kapitel
Religionsfreiheit im Wandel der Zeiten
Über die Grenzen des Staates
Einsatz für Religionsfreiheit darf nicht mit Kritiklosigkeit verwechselt werden.
Religionsfreiheit kam nicht durch die Kirchen
Das II. Vatikanische Konzil brachte das Bekenntnis zur Religionsfreiheit
Auch im Protestantismus eine wechselvolle Geschichte
Im „Kulturkampf" fochten Staat und Kirche gegeneinander
Der Preis für die Freiheit ist die Wachsamkeit
II. Kapitel
Religionsfreiheit in Gesetz und Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland
Religionsfreiheit ist nicht schrankenlos
Der Staat ist zur Neutralität verpflichtet
Gericht: Bundesregierung verstieß gegen Neutralität
Finanzierung der Anti-„Sekten“-Kampagne durch den Staat für rechtswidrig erklärt
BFH: Rechtliche Benachteiligungen wegen Zuordnung zu »Jugendreligionen" sind unzulässig
Gilt die Religionsfreiheit auch für neue religiöse Bewegungen?
III. Kapitel
Von der „Jugendreligionen"-Diskussion zur Anti-„Sekten"-Kampagne
Staatliche Liste der „Jugendreligionen" wächst ständig
Was sind „Jugendreligionen"?
Sozialwissenschaftlich gesehen eine Stigmatisierung
Für Wissenschaftler kein isoliertes Phänomen
Die Listen der „Sektenexperten“
„New-Age“-Bewegung als neues Objekt kirchlicher Apologetik
Von „Jugendreligionen“ zu „Sekten“
IV. Kapitel
Anti-„Sekten"-Initiativen und „Sektenexperten“
Pfarrer Friedrich Wilhelm Haack
Elterninitiative zur Hilfe gegen seelische Abhängigkeit und religiösen Extremismus e.V
Aktion für geistige und psychische Freiheit - Arbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen e. V. (AGPF)
Pastor Thomas Gandow
Eltern- und Betroffeneninitiative gegen psychische Abhängigkeit und religiösen Extremismus Berlin e.V.
Sekten-info Essen e.V..
V. Kapitel
Wissenschaftliche und Regierungsuntersuchungen über neue religiöse Bewegungen
Jugendgefährdung durch „Jugendreligionen"?
Sind neue religiöse Bewegungen kriminell?
Läßt sich eine psychische Schädigung durch neue religiöse Bewegungen belegen?.
Die öffentliche Meinung über neue religiöse Bewegungen als Objekt wissenschaftlicher Betrachtungen
VI. Kapitel
Staatliches Verhalten gegenüber neuen religiösen Bewegungen .
Der Staat als Aufklärer über „Sekten“
Finanzielle Förderung von Anti-„Sekten"-Initiativen, bzw. Beratungs- und Informationsstellen...
Sonderrecht, Sondergesetze und religiöser Radikalenerlaß
Einfluß der Anti-„Sekten“-Kampagne auf städtische Entscheidungen
VII. Kapitel
Die Einbeziehung von Regierungsstellen in die Anti-„Sek-ten"-Kampagne am Beispiel des Bundesfamiliennünisteriums
Ist die Einbindung des Staates in die Anti-„Sekten“-Kampagne ein deutsches Phänomen?
Ursachen für Anti-„Sekten“-Gefühle
Die Zuständigkeitsfrage in der Bundesregierung
Bundesinnenminister sieht keine Veranlassung, gegen „Jugendreligionen“ vorzugehen
Erste Beschäftigung des BMJFG mit neuen religiösen Bewegungen
Hoher Beamter „befreit“ seine Tochter aus der „Sekte“
Persönliche und politische Verbindungen werden eingesetzt: Die Zusammenarbeit trägt Früchte.
Expertenkreis aus Sektenbeauftragten und Psychiatern berät das Ministerium.
„Ein Thema, das uns nicht allzu viel Arbeit macht“
Ministerium finanziert „Deprogramming“-Buch
Empfehlungsschreiben für „Sektenexperten“
„Top-Secret“-Information für Pfarrer Haack
VIII. Kapitel
Beispiele für die Furcht vor »Sekten" und ihre Funktion als Buhmänner
IX. Kapitel
Die Entschließung des Europäischen Parlaments zu neuen religiösen Bewegungen und ihre Auswirkungen in Deutschland
Wie es zur EP-Entschließung kam
Inhalt der Entschließung
Kirchliche Reaktion auf die Entschließung
Datenschutzbeauftragter: Staatliche Mitgliedererfassung wäre verfassungswidrig
Führender Staatskirchenrechtler sieht Parallele zu religionsfeindlichen Gesetzen der Vergangenheit
Übernahme der Entschließung durch den Bayerischen Landtag
Ministerialrat: Der Ruf nach dem Staat sollte nur letztes Mittel sein
Zur Entschließung des EP gibt es Parallelen
X. Kapitel
Ist die Religionsfreiheit in Deutschland bedroht?
Anmerkungen
Register
Literaturhinweise